Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder
Als ordentliches Mitglied der AUG wird zugelassen, wer Mitglied der SGGG ist und aktiv im Berufsleben steht.

Ausserordentliche Mitglieder
Ein ausserordentliches Mitglied kann jeder Arzt oder Akademiker werden, der sich für die Ziele der AUG interessiert.

Freimitglieder
Ordentliche und ausserordentliche Mitglieder, die das 70. Altersjahr erreicht haben, können nach Mitteilung dieser Tatsache vom Vorstand zu Freimitgliedern ernannt werden. Auf ein begründetes Gesuch kann die Freimitgliedschaft auch anderen Mitgliedern gewährt werden. Freimitglieder behalten ihre bisherigen Rechte.

Korrespondierende Mitglieder
Mitglieder einer ausländischen Arbeitsgemeinschaft für Urogynäkologie.

Ehrenmitglieder
Mitglied, das vom Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt wurde.

Mitglieder der AGUG sind die an der Gründungsversammlung beteiligten Personen und die hinzugewählten Personen.

Hier können Sie sich direkt online anmelden